Finanzierung ist Politikum
von Eva Tritschler
Alles scheint sich immer ums Geld zu drehen – und zum einen trifft das
meistens auch zu, zum anderen ist die Menge Geldes, die zur Verfügung
steht, begrenzt. Hans Stender, an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg als
Kanzler auch für die Finanen verantwortlich, plädiert für veränderte
Modelle bei der Mittelverteilung an die Hochschulen.

Hans Stender, seit ihrer Gründung 1995 Kanzler der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, äußert sich kritisch zur Praxis der Hochschulfinanzierung. Foto: HBRS/Eric Lichtenscheidt
Die Mittelverteilung ist neben den Ziel- -und Leistungsvereinbarungen das Steuerinstrument des Landes. Es finanziert die Hochschulen gegenwärtig aus unterschiedlichen Töpfen mit, so Stender, teils widersprüchlichen Botschaften.
Das Geld vom Land für die Hochschulen setzt sich zusammen aus Grundfinanzierung (GF), Qualitätsverbesserungsmitteln (QVM) und Hochschulpaktmitteln (HSP). Die ersten beiden charakteriert der Kanzler als Umverteilungs- beziehungsweise Verteilungsmodell, den Hochschulpakt als Prämienmodell. Es sei danach eine einfache Rechenaufgabe zu entscheiden, ob die Hochschule mit der Grundfinanzierung – Geld für Absolventen in der Regelstudienzeit – oder mit den QVM für Studierende im 1,5-fachen der Regelstudienzeit besser fährt.
Stender kritisiert alle drei Modelle: Die bestehende Form der GF und der Verteilungsschlüssel für die QVM könne zu einem ruinösen Wettwerb zwischen den Hochschulen beitragen, unter dem die Lehre leiden dürfte. Die Indikatoren insbesondere bei QVM und HSP sähe Stender gerne modifiziert.
Die QVM werden nach seinem Modell statt nach Studierenden auf Basis der Absolventenzahlen verteilt. Den Bezug zwischen der Qualität der Lehre und der Zahl der Absolventen hält er für gegeben.
Die HSP müssen aufgrund der Bund-Ländervereinbarung nach den zusätzlichen Studienanfängern im ersten Hochschulsemester verteilt werden. Da erfahrungsgemäß nach dem ersten Semester viele die Hochschule wechseln, sollte nach dem Modell von Stender diese Zahl bereinigt und nur die Studienanfänger im ersten Hochschulsemester gerechnet werden, die mindestens zwei Drittel der Regelstudienzeit an der jeweiligen Hochschule studieren. Die Pauschale pro Studienanfänger könne dadurch höher ausfallen.
Der besondere Vorteil durch die modifizierten Verteilungskriterien liege in der Planungssicherheit für die Hochschulen. Profitieren beim Wettbewerb um die QVM würden vermutlich die Fachhochschulen zu Lasten der Universitäten bei stabiler Grundfinanzierung.
Es geht dem Kanzler nicht darum, nur mehr Geld zu bekommen: „Den Fachhochschulen wurde 2000 im Hochschulgesetz die Forschung als eigenständige Aufgabe übertragen. Dafür notwendige Ressourcen wurden aber nicht bereitgestellt.“ Außerdem seien den Fachhochschulen zwar zusätzliche Managementaufgaben und Aufgaben in der Verwaltung übertragen worden, aber auch hier kein zusätzliches Geld.
Artikel vom 03.06.2013
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