von Jenny Milas
Promotionsrecht für Fachhochschulen: Die Professoren Martin Sternberg (Mitte), Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NRW, Hartmut Ihne (rechts), Präsident der HBRS, und Richard Korff (FH Münster) vertraten gemeinsam die Forderung nach einer Experimentierklausel im neuen Hochschulgesetz. Foto: Eva Tritschler
Das Hochschulgesetz soll in diesem Jahr modernisiert werden. Die Debatte für ein Promotionsrecht an Fachhochschulen steht auf der Tagesordnung der Politik. Hochschulvertreter des Landes trafen sich im Rahmen einer Tagung im Februar an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Professoren und Präsidenten haben hier die „Bonner Erklärung der Landeskonferenz in NRW“ erarbeitet. Darin planen sie die Gründung eines gemeinsamen qualitätsgeleiteten NRW-Graduierteninstitut für angewandte Forschung und fordern vom Land dafür ein eigenständiges Promotionsrecht.
Wissenschaftsministerin lehnt eigenes Promotionsrecht ab
Grund für die geforderte Öffnungsklausel ist der vorgelegte Referentenentwurf des Wissenschaftministeriums NRW zur Erneuerung des Hochschulzukunftsgesetzes, der die Promotion an Fachhochschulen nicht berücksichtigt. „Wichtig ist ein Promotionsrecht für Personen und nicht für Institutionen. Wer einen guten Masterabschluss hat, muss auch die Chance zur Promotion haben – egal, ob sie oder er an einer Fachhochschule oder an einer Universität studiert hat“, so Wissenschaftsministerin Svenja Schulze. Bislang haben nur Universitäten das Promotionsrecht.
Das Land unterstützt sechs Promotionsverbünde mit insgesamt neun Millionen Euro. Damit soll besonders guten Masterabsolventen einer Fachhochschule eine Perspektive auf eine systematisierte Promotion geboten werden. Entscheidend sei, dass Universitäten und Fachhochschulen bei gemeinsamen Promotionen fair miteinander kooperieren. Derzeit ist es so, dass die Forschungsarbeit zur Promotion unter der Betreuung eines FH-Professors an dessen Fachhochschule stattfindet und gleichzeitig von einem Doktorvater der kooperierenden Universität betreut werden muss.
„Anwendungsorientierte Forschung ist unser Markenkern und gesellschaftlicher Innovationsmotor – Deutschland und unser Standort vergeben sich massiv Chancen durch den breiten Verzicht auf anwendungsorientierte Promotionen“, sagt Hochschulpräsident Hartmut Ihne. Unsere Top-Absolventen müssten nach dem Master ohne Hürden in die Promotion einsteigen können.
Bildungsgewerkschaft NRW startet Unterschriftenaktion für den FH-Doktor
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Nordrhein-Westfalen befürwortet die Initiative der Landesrektorenkonferenz. Die Bildungsgewerkschaft sieht in der geforderten Experimentierklausel im Hochschulzukunftsgesetz eine sinnvolle Lösung, das Promotionsrecht für Fachhochschulen zu verankern. Dies sei im Zuge der Profilierung der Fachhochschulen und ihres beachtlichen Bedeutungszuwachses in der Hochschullandschaft von Bedeutung. Grundlage hierfür müsse auch eine Sicherstellung der Grundfinanzierung der qualitativen Standards für ein solches Promotionsvorhaben sein.
Graduierteninstitut der HBRS
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat bereits ein eigenes Graduierteninstitut und unterstützt Absolventen in ihrer wissenschaftlichen Weiterqualifizierung. Das Institut fördert die Vorbereitung von Forschungsanträgen und Promotionsstipendien. Es ermöglicht eine strukturierte wissenschaftliche Nachwuchsförderung und bietet dafür eine Plattform, um die Promovierenden besser unterstützen zu können.
„Die HBRS hat sich im Rahmen ihrer strategischen Ausrichtung entschieden, neben diversen Forschungsinstituten ein Graduierteninstitut aufzubauen, um damit ein klares Zeichen zu setzen, dass wir Promotionsvorhaben auf einem hohen Niveau qualitätsgesichert durchführen wollen“, sagt Rainer Herpers, Direktor des Graduierteninstituts. Aus Sicht der Hochschule sei dies von erheblichem Interesse, da dies den Professoren die Möglichkeit gebe, eigenständig Promotionen zu betreuen.
Der Regierungsentwurf wird derzeit im nordrhein-westfälischen Landtag diskutiert. Im Sommer wird es eine ergänzende Expertenanhörung geben. Anschließend wird der Entwurf vom Landtag entschieden und tritt zum Wintersemester 2014/ 2015 in Kraft.
Weiterführende Links:
Entwurfsfassung des Hochschulzukunftsgesetzes
Pressemitteilung der GEW zum Promotionsrecht
Artikel vom 04.07.2014
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