von Tim Bunjes
Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen sollen verschiedene Strukturen innerhalb des Hochschulsystems verbessern und erneuern. Die Bereiche Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung, Gleichstellung und Internationalisierung gehören zu den wichtigsten Aspekten der ZLV. So heißt es in der Präambel des Vertrages, dass genügend Studienplätze zur Verfügung stehen sollen, „ohne die anerkannten Qualitätsmaßstäbe zu gefährden“.
Hochschulpräsident Hartmut Ihne: „Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind in vielen Fällen ein geeignetes Steuerungsinstrument, um die komplexen Prozesse im Hochschulsystem zu koordinieren, Impulse zu setzen und intrinsisch motivierte Ansätze zu unterstützen.“
Senkung der Studienabbrecherzahlen
Aus aktuellem Anlass soll auch die Anzahl der Studienabbrecher verringert werden. An dieser Stelle versucht die Hochschule Bonn-Rhein-Sie,g mit präventiven Maßnahmen Erfolge zu erzielen. „Die Hochschulen sind aufgefordert, Studierenden möglichst frühzeitig – vor Studienbeginn – die bestmögliche Orientierung zu bieten. Die Studierenden sollen die Chance erhalten, sich ein adäquates Bild davon zu machen, wofür sie sich entscheiden“, sagt Ihne. Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn-Rhein-Sieg und die Agentur für Arbeit in der Region werden in Zukunft enger mit der Hochschule zusammenarbeiten, um Studierenden, die sich für einen Studienabbruch entscheiden, andere Möglichkeiten und Perspektiven zu bieten.
Finanzierung
Zur Verwirklichungen aller Vereinbarungen stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Hochschulen bis 2015 jährlich 4,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Souveränität in den jeweiligen Finanzhaushalten sorgte für eine Art Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik aller Länder. Diese Mittel ermöglichen den Hochschulen finanzielle Planungssicherheit.
ZLV V
Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz der NRW-Fachhochschulen
Artikel vom 16.07.2014
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