Studieninteressierte überlegen, ob sie sich ein Studium leisten können. Zur Aufklärung hat die Verwaltung der FH Fragen und Antworten zusammengestellt, die gehäuft von Studierenden gestellt wurden.
Wer erhebt die Studienbeiträge?
Die Studienbeiträge werden von der Fachhochschule erhoben und kommen zu 80 Prozent der Fachhochschule für die Verbesserung von Lehre und Studienorganisation zugute. Etwa 20 Prozent fließen in einen Ausfallfonds, der die sozialverträgliche Gestaltung sicherstellt.
Wer zahlt Studienbeiträge?
Grundsätzlich müssen alle Studierenden zahlen, die an der FH eingeschrieben sind.
Wer zahlt nicht oder nicht in vollem Umfang?
Von der Zahlung vollständig befreit sind beurlaubte Studierende und die im Praxis- oder Auslandssemester. Auch Studierende der Sozialversicherung sind befreit (externer Träger) sowie ihre Kommilitonen im kooperativen Maschinenbau in den ersten zwei Semestern. Auf Antrag kann eine Ermäßigung oder sogar vollständige Befreiung gewährt werden: für Pflege und Erziehung von minderjährigen Kindern, für nachgewiesene aktive Mitwirkung in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft, der Fachschaften oder des Studentenwerks, für die Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte, für studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder einer Erkrankung oder wenn die Zahlung die wirtschaftliche Existenz des Beitragspflichtigen gefährden würde.
Bis zu vier Semester Beitragsfreiheit können gewährt werden.
Besonderheiten für ausländische Studierende:
Austauschstudierende können auf Antrag vollständig oder teilweise befreit werden.
Wann und wie muss gezahlt werden?
Bei Immatrikulation oder Rückmeldung. Für Darlehensnehmer der NRW.Bank zahlt diese die Studienbeiträge direkt. Das Darlehen muss später zurückgezahlt werden.
Wer bekommt ein Darlehen?
Einkommensunabhängig haben deutsche Studierende sowie im Ausnahmefall auch Ausländer, Langzeitstudierende und Studierende im Zweitstudium einen Anspruch auf ein Darlehen der NRW.Bank.
Artikel vom 26.06.2006
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