Von Nina Karlé
Insbesondere Schüler, die in Kürze eine Hochschulzugangsberechtigung über Fachhochschulreife oder Abitur erlangen, finden darin Antworten auf viele Fragen. Aber auch Eltern und Studierende profitieren von den Informationen.
Dazu gehört beispielsweise, dass jeder Studierende für die Beiträge ein Darlehen in Anspruch nehmen kann. Und zwar unabhängig vom Einkommen seiner Eltern. Zurückzahlen muss er es erst nach erfolgreichem Berufsstart.
Die Broschüre listet unter anderem auf, wofür Hochschulen die Studienbeiträge verwenden dürfen. Sie beschreibt die Ausnahmen der Beitragspflicht und erläutert die Rückzahlungsmodalitäten, falls ein Darlehen aufgenommen werden musste, um den Studienbeitrag zu finanzieren. So gelten etwa für Bafög-Empfänger feste Obergrenzen, 1000 Euro pro Studiensemester, insgesamt maximal 10.000 Euro.
Die Hochschulen können selbst entscheiden, ob sie Studienbeiträge erheben. Auch über deren Höhe befinden sie selbst, die Obergrenze liegt bei 500 Euro pro Semester.
Persönliche Beratung: studienbeitraege@callnrw.de
Weiterführende Links:
Liste der NRW-Hochschulen und ihrer Studienbeiträge
Artikel vom 26.02.2009
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